Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, beauftragt seinen Makler mit einer der bedeutendsten finanziellen Transaktionen des Lebens. Da ist es nur verständlich zu fragen: Kann ich diesem Menschen vertrauen? Ist er kompetent? Hält er sich an rechtliche Regeln?
In Deutschland ist der Beruf des Immobilienmaklers zwar kein staatlich geregelter Ausbildungsberuf – theoretisch kann jeder einen Gewerbeschein beantragen und Immobilien vermitteln. Doch §34c der Gewerbeordnung (GewO) stellt klare Hürden auf. Und die IHK-Zertifizierung geht noch einen Schritt weiter.
Was bedeutet §34c GewO?
§34c der Gewerbeordnung regelt die gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume und Darlehen. Wer als Immobilienmakler tätig sein möchte, benötigt nach §34c Abs. 1 GewO eine behördliche Erlaubnis.
Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde – in der Regel dem Ordnungsamt der Gemeinde oder des Landratsamts – nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen werden:
- Persönliche Zuverlässigkeit: Keine Vorstrafen wegen Vermögensdelikten oder Insolvenzen in der Vergangenheit
- Geordnete Vermögensverhältnisse: Keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, keine laufenden Insolvenzverfahren
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (seit 2018 verpflichtend gemäß §34c GewO i. V. m. der Makler- und Bauträgerverordnung MaBV)
Wichtig: Wer ohne §34c-Erlaubnis Immobilien vermittelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Außerdem kann er keine wirksamen Provisionsansprüche geltend machen.
Was ist die IHK-Zertifizierung – und wo liegt der Unterschied?
Die §34c-Erlaubnis stellt lediglich einen Mindeststandard dar. Sie beweist persönliche Zuverlässigkeit, aber noch keine fachliche Kompetenz.
Seit August 2018 verpflichtet §34c Abs. 2a GewO alle Immobilienmakler zusätzlich zur Weiterbildungspflicht: 20 Stunden alle drei Jahre. Nachgewiesen wird diese gegenüber der IHK (Industrie- und Handelskammer).
Darüber hinaus können Makler freiwillig eine IHK-Zertifizierung ablegen – zum Beispiel als "Geprüfter Immobilienmakler (IHK)". Das setzt eine strukturierte Prüfung über Immobilienrecht, Vertragsrecht, Wertermittlung, Finanzierung und Verhandlungsführung voraus. Dieses Zertifikat ist kein Pflichtnachweis, sondern ein Qualitätsmerkmal – und ein klares Signal an den Kunden.
Was die Qualifikation für Sie als Kunde bedeutet
Haftung & Berufshaftpflicht
Ein nach §34c GewO zugelassener Makler muss eine Berufshaftpflichtversicherung vorhalten. Fehler bei der Beratung oder Vertragsgestaltung sind damit abgesichert.
Weiterbildungspflicht
20 Stunden Weiterbildung alle drei Jahre stellen sicher, dass Ihr Makler über aktuelle Gesetzesänderungen, Marktwissen und Praxiskompetenz verfügt.
Geprüfte Zuverlässigkeit
Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit vor Erteilung der Erlaubnis. Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben.
Fachliche Prüfung (IHK)
Ein IHK-zertifizierter Makler hat sein Wissen in Immobilienrecht, Bewertung und Vertragsgestaltung in einer geprüften Prüfung unter Beweis gestellt.
Zertifiziert vs. nicht zertifiziert – worauf Sie achten sollten
Auf dem Markt gibt es sehr unterschiedliche Anbieter: von erfahrenen, vollständig qualifizierten Maklern bis hin zu Quereinsteigern ohne jede formale Qualifikation. Bevor Sie einen Makler beauftragen, sollten Sie prüfen:
- Liegt eine gültige §34c-Erlaubnis vor?
- Ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisbar?
- Kann der Makler Weiterbildungsnachweise vorlegen?
- Verfügt er über eine IHK-Zertifizierung oder vergleichbare Qualifikation?
- Hat er nachweisbare Erfahrung im lokalen Markt?
Ein seriöser Makler beantwortet diese Fragen offen und transparent. Wer ausweicht oder keine Nachweise vorlegt, sollte kein Vertrauen in eine derart bedeutende Transaktion genießen.
Warum das beim Immobilienverkauf so wichtig ist
Beim Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks geht es um Beträge, die häufig das gesamte Vermögen einer Familie ausmachen. Ein Fehler in der Wertermittlung, ein rechtlich fehlerhafter Kaufvertrag oder ein unseriöser Käufer können zu erheblichen finanziellen Schäden führen.
Ein IHK-zertifizierter Makler schützt Sie durch seine fachliche Kompetenz vor diesen Risiken: Er weiß, wie man Grundstücke korrekt bewertet, kennt die lokalen Planungsrechte, prüft Interessenten auf Bonität und begleitet Sie rechtssicher bis zum notariellen Abschluss.
Service Gansel Immobilien: IHK-zertifiziert und regional verwurzelt
Patricia Gansel ist IHK-zertifizierte Immobilienmaklerin nach §34c GewO und kennt den Immobilienmarkt in Bayern und Schwaben aus langjähriger Erfahrung. Als regional verwurzeltes Büro in Lauingen an der Donau begleiten wir Eigentümer und Käufer im gesamten Großraum Schwaben und Allgäu – kompetent, vertrauenswürdig und persönlich.
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